Staatsexamensstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen)

Das Institut für Erziehungswissenschaft bietet jeweils zum Wintersemester den Studiengang Staatsexamen Sozialpädagogik/Pädagogik (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen) an. Es  handelt sich um einen Lehramtsstudiengang mit einem beruflichen Profilfach und einem allgemein bildenden Zweitfach für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Mit dem Staatsexamensabschluss erwerben die AbsolventInnen eine Lehrbefähigung für das Fach Sozialpädagogik/Pädagogik und das andere gewählte allgemein bildende Fach für die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg: Fachschulen für Sozialpädagogik (Berufskolleg), Berufsfachschulen für Kinderpflege, sozialwissenschaftliche Gymnasien.

 

Der Studiengang ist modularisiert und hat eine Regelstudienzeit von 10 Fachsemestern. Im Rahmen des Studiengangs wird ein 13-wöchiges Schulpraktikum an einer beruflichen Schule sowie ein 6-monatiges Fachpraktikum in einer Tageseinrichtung für Kinder absolviert.

 

Als allgemein bildendes Fach können folgende Fächer gewählt werden: Deutsch, Englisch, Spanisch, Geschichte Mathematik, Physik, Informatik, Philosophie/Ethik, Politikwissenschaft, Evangelische Theologie und Katholische Theologie. In Kombination mit dem beruflichen Profilfach sind diese Zweitfächer zulassungsfrei.

Teil des Studiums sind Bildungswissenschaftliche Studien (Module E 1 und E 5). Diese entsprechen dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium (BWBS) des Studiengangs für das Lehramt an allgemein bildenden Schulen mit den Modulen 1 und 2. Entsprechende Informationen finden Sie auf den Seiten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums (BWBS).

 

Für den Studiengang werden 30 Studienplätze zur Verfügung stehen. Neben einer Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder vergleichbarer Schulabschluss) ist der Nachweis eines sechswöchigen Praktikums in einem Kindergarten oder einer Tageseinrichtung für Kinder im Alter 0-6 Jahren im Sinne des § 22 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des § 3 des Kinderbetreuungsgesetzes erforderlich. Berufliche Erfahrungen, Tätigkeiten im Rahmen des Zivildienstes oder des Sozialen Jahres in diesem Bereich werden anerkannt. Der Nachweis über das Praktikum ist bei der Einschreibung zum Studiengang (d. h. nach der Bewerbungs- und Zulassungsfrist) bis jeweils zum  30. September vorzulegen.

 

Studienbeginn ist Mitte Oktober. Die Bewerbungsfrist beginnt Ende Mai und endet stets am 15. Juli. Näheres zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf dieser Website.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Herrn Pflug.

Modulhandbuch 10/2012

Vorläufige Fassung 3/2012

Studien- und Prüfungsordnungen

 

Studien- und Prüfungsordnung (Modulhandbuch)

Stand: Juli 2009

für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik im Staatsexamensstudiengang Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach (Höheres Lehramt an beruflichen Schulen) (pdf, ca. 286 kb)

 

Verordnung des Kultusministeriums

über die Erste Staatsprüfung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik (Wissenschaftliche Prüfungsordnung Gesundheit und Gesellschaft (Care) sowie Sozialpädagogik/Pädagogik - WPrOSozPädCare) vom 15. Dezember 2009 (pdf, ca. 200 kb)